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Gesetzliche Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. '''Die gesetzliche Haftung ist''' im Rahmen der Tarifangebote, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, der Versicherer '''versicherbar'''.
Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. '''Die gesetzliche Haftung ist''' im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, '''versicherbar'''.


Siehe auch: vertragliche Haftung
Siehe auch: vertragliche Haftung