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Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung'''<br />
'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Einzahlung in die gesetzliche Arbeits­losen­versicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit<br />
- Einzahlung in die gesetzliche Arbeits­losen­versicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit<br />
- Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen<br />
- Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen<br />
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