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Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes<br />
- Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes<br />
- Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag)<br />
- Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag)<br />
- Existenzgründer  
- Existenzgründer müssen keinen Nachweis erbringen<br />


Freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt  nicht für Personen, die:
die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt  nicht für Personen, die:
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen  
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen  
- bereits  längere Zeit selbständig waren
- bereits  längere Zeit selbständig waren
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