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Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung'''<br />
'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung'''<br />
- Einzahlung in die gesetzliche Arbeits­losen­versicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit
- Einzahlung in die gesetzliche Arbeits­losen­versicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit<br />
- Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen
- Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen<br />
- Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes
- Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes<br />
- Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag)
- Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag)<br />
- Existenzgründer  
- Existenzgründer  


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