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Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung'''<br />
'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung'''<br />
 
- Einzahlung in die gesetzliche Arbeits­losen­versicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit
 
- Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen
- Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes
- Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag)
- Existenzgründer


Freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt  nicht für Personen, die:
Freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt  nicht für Personen, die:
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