Anonym

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />
Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />


Arbeitnehmer sind pflichtversichert. Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />
'''Arbeitnehmer sind pflichtversichert'''.  
Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />


Von der Versicherungspflicht ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />




45.029

Bearbeitungen