Gegenstandsversicherung

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Gegenstandsversicherung


Lieblingsstücke, soweit diese ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden.

Werden die Gegenstände auch zu beruflichen/gewerblichen Zwecken genutzt, ist zu prüfen, ob diese im Rahmen des Versicherungsschutzes der

Inhaltsversicherung/Inventarversicherung abgesichert sind bzw. abgesichert werden können.

Insbesondere bei hochwertigen und teuren Gegenständen ist der Verlust oder die Beschädigung meist sehr ärgerlich. Die Gegenstandsversicherung kann Ihr Lieblingsstück zwar nicht ersetzen, jedoch erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen bzw. Bedingungen.

Die Gegenstandsversicherung ist die ideale Ergänzung zur Hausratversicherung. Die vorhandenen Deckungslücken der Hausratversicherung werden durch diese geschlossen. Ihre Lieblingsstücke genießen den Versicherungsschutz, der Ihnen für diese als wertvoll erscheinen. Die Gegenstandsversicherung ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag und setzt das Bestehen einer Hausratversicherung nicht voraus.

Handelt es sich bei Ihren Lieblingsstücken um teure Gemälde, Teppiche, usw. empfehlen wir Ihnen eine Kunstversicherung.

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