Gegenstandsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Gegenstandsversicherung, versicherbare Sachen]]<br />
👁 Siehe auch: [[Kunstversicherung]]<br />
👁 Siehe auch: [[Kunstversicherung]]<br />
👁 Siehe auch: [[handyversicherung]]<br />
👁 Siehe auch: [[handyversicherung]]<br />

Version vom 15. Februar 2017, 20:39 Uhr


Die Gegenstandsversicherung ist eine eigenständige, separate Versicherung, die für Gegenstände, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen, abgeschlossen wird.

Sofern es um Gemälde, Teppiche, Kunstgegenstände und Musikgeräte handelt, ist eine eigens hierfür geschaffene "Kunstversicherung" bzw. "Musikgeräteversicherung" zu empfehlen.

Die Gegenstandsversicherung wird auch gerne zur Ergänzung der Hausratversicherung genutzt.


👁 Siehe auch: Gegenstandsversicherung, versicherbare Sachen
👁 Siehe auch: Kunstversicherung
👁 Siehe auch: handyversicherung
👁 Siehe auch: Musikgeräteversicherung


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Schlagwort: Gegenstandsversicherung, handyversicherung, Kunstversicherung, Musikgeräteversicherung