Gefahrerhöhung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Gebäudeversicherung:'''<br />
* '''Gebäudeversicherung:'''<br />
- Renovierung des Gebäudes, z.B. Montage einer Solaranlage<br />
- Renovierung des Gebäudes<br />
- Montage einer Solaranlage<br />
- Neuansiedlung eines Industrieunternehmens in der Nachbarschaft<br />
- Neuansiedlung eines Industrieunternehmens in der Nachbarschaft<br />
- Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten<br />
- Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten<br />

Version vom 17. Dezember 2017, 21:53 Uhr

Gefahrerhöhungen sind dem Versicherer anzuzeigen. Dies gehört zu den Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers. Unter Umständen wird dann der Leistungsinhalt wie auch die Prämie dem veränderten Risiko angepasst.

⚠️ Eine Oblienheitsverletzung gefährdet den Versicherungsschutz.

Diese Verpflichtung besteht auch in der vorvertraglichen Zeitspanne, d.h. wenn eine Gefahrerhöhung zwischen Antragstellung und dem Abschluss des Vertrages, Erhalt des Versicherungsscheins, eintritt. Beispiele für Gefahrerhöhungen:


  • Privathaftpflichtversicherung:

- halten und führen von Luft- oder Wasserfahrzeugen
- Änderung des Familienstandes, z.B. Heirat

  • Hausratversicherung:

- deutliche Vergrößerung der Wohnraumfläche
- Entfernung einer Alarmanlage
- Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum
- Baugerüst am Gebäude

  • Gebäudeversicherung:

- Renovierung des Gebäudes
- Montage einer Solaranlage
- Neuansiedlung eines Industrieunternehmens in der Nachbarschaft
- Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten

  • Kfz Versicherung:

- Änderung des Fahrerkreises
- neuer Abstellort in der Nacht
- Veränderungen am Fahrzeug, z.B. Tuning
- höhere Jahreskilometerleistung
- Wechsel des Wohnortes und damit andere Regionalklasseneinstufung

  • Berufshaftpflichtversicherung:

- Änderung des Berufsstatus
- Erweiterung des Tätigkeitsumfangs

  • Betriebshaftpflichtversicherung:

- wesentliche Steigerung des Umsatzes
- Erweiterung der Betriebsstätte z.B. Neugründung von unselbständigen Niederlassungen/Tochtergesellschaften

  • Vereinshaftpflichtversicherung:

- Änderung der Vereinssatzung bzw. des Vereinszwecks
- wesentliche Steigerung der Vereinsmitgliederanzahl

  • und weitere


👁 Siehe auch: Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
Schlagwort: Obliegenheit, Obliegenheitsverletzung


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