Gefahrerhöhung: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Obliegenheit, Obliegenheitsverletzung
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Version vom 23. Mai 2017, 08:57 Uhr

Gefahrerhöhungen sind dem Versicherer anzuzeigen. Dies gehört zu den Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers.

Diese Verpflichtung besteht auch in der vorvertraglichen Zeitspanne, d.h. wenn eine Gefahrerhöhung zwischen Antragstellung und dem Abschluss des Vertrages, Erhalt des Versicherungsscheins, eintritt.

Beispiele für Gefahrerhöhungen:XXX

Privathaftpflichtversicherung:

Hausratversicherung:

Gebäudeversicherung:

Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten..

Kfz Versicherung:

Berufshaftpflichtversicherung:

Betriebshaftpflichtversicherung:

Vereinshaftpflichtversicherung:


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