Gefahrerhöhung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Gefahrerhöhungen sind dem Versicherer anzuzeigen. Dies gehört zu den Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers. Diese Verpflichtung besteht auch…“)
 
Zeile 10: Zeile 10:
Hausratversicherung:
Hausratversicherung:


Gebäudeversicherung:
Gebäudeversicherung:<br />
 
Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten..
Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten..



Version vom 23. Mai 2017, 08:56 Uhr

Gefahrerhöhungen sind dem Versicherer anzuzeigen. Dies gehört zu den Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers.

Diese Verpflichtung besteht auch in der vorvertraglichen Zeitspanne, d.h. wenn eine Gefahrerhöhung zwischen Antragstellung und dem Abschluss des Vertrages, Erhalt des Versicherungsscheins, eintritt.

Beispiele für Gefahrerhöhungen:XXX

Privathaftpflichtversicherung:

Hausratversicherung:

Gebäudeversicherung:

Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten..

Kfz Versicherung:

Berufshaftpflichtversicherung:

Betriebshaftpflichtversicherung:

Vereinshaftpflichtversicherung:


Schlagwort: Obliegenheit, Obliegenheitsverletzung