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Gefahrenklassen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gefahrenklasse A:'''
:'''Gefahrenklasse A:'''


z.B. Chemische Reinigung, Wäscherei, Pension, Möbelhandel, Supermarkt, Fleischerei
:z.B. Chemische Reinigung, Wäscherei, Pension, Möbelhandel, Supermarkt, Fleischerei


'''Gefahrenklasse B:'''
:'''Gefahrenklasse B:'''


z.B. Gaststätte, Restaurant, Spielhalle, gewerbliche Tierhaltung, Baumarkt
:z.B. Gaststätte, Restaurant, Spielhalle, gewerbliche Tierhaltung, Baumarkt


'''Gefahrenklasse C:'''
:'''Gefahrenklasse C:'''


z.B: Glasverarbeitungsbetrieb, Glaserei, KFZ-Reparatur, Lackiererei, Holzverarbeitung, Kunststoffverarbeitung
:z.B: Glasverarbeitungsbetrieb, Glaserei, KFZ-Reparatur, Lackiererei, Holzverarbeitung, Kunststoffverarbeitung


Befinden sich im zu versichernden Gebäude mehrere Betriebe, so wird zur Beitragsberechnung die höchste Gefahrenklasse verwendet.
:Befinden sich im zu versichernden Gebäude mehrere Betriebe, so wird zur Beitragsberechnung die höchste Gefahrenklasse verwendet.




* '''Gefahrenklassen in der Unfallversicherung'''
* '''Gefahrenklassen in der Unfallversicherung'''


In der privaten Unfallversicherung wird statt des Begriffs Gefahrenklasse oftmals die Begriffe Gefahrengruppe oder Berufsgruppe verwendet. Auch in der privaten Unfallversicherung bestimmt die Einstufung der versicherten Person zu einer bestimmten Gefahrenklasse die Beitragshöhe. So bestehen zwischen den Gefahrenklassen Beitragsdifferenzen bis zu 80 %.
:In der privaten Unfallversicherung wird statt des Begriffs Gefahrenklasse oftmals die Begriffe Gefahrengruppe oder Berufsgruppe verwendet. Auch in der privaten Unfallversicherung bestimmt die Einstufung der versicherten Person zu einer bestimmten Gefahrenklasse die Beitragshöhe. So bestehen zwischen den Gefahrenklassen Beitragsdifferenzen bis zu 80 %.


In der privaten Unfallversicherung wird im Regelfall nach den Berufsgruppen A und B sowie K unterschieden in die die zu versichernde Person eingestuft wird. Die Einstufung erfolgt anhand des Risikos der versicherten Person am Grad der körperlichen Anstrengung bei der beruflichen Tätigkeit sowie der Ausübung von risikorelevanten Hobbys.  
:In der privaten Unfallversicherung wird im Regelfall nach den Berufsgruppen A und B sowie K unterschieden in die die zu versichernde Person eingestuft wird. Die Einstufung erfolgt anhand des Risikos der versicherten Person am Grad der körperlichen Anstrengung bei der beruflichen Tätigkeit sowie der Ausübung von risikorelevanten Hobbys.  


In die '''Berufsgruppe A''' werden im Regelfall alle verwaltenden, kaufmännischen und akademischen Berufe eingeordnet.


In die '''Berufsgruppe B''' werden im Regelfall alle eingestuft, deren Tätigkeiten mit körperlicher Belastung, sowie Tätigkeiten, bei denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird.  
:In die '''Berufsgruppe A'''<br>
:werden im Regelfall alle verwaltenden, kaufmännischen und akademischen Berufe eingeordnet.


Die '''Berufsgruppe K''' gilt für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.


Oftmals gestaltet sich die Eingruppierung in eine Berufsgruppe als schwierig da keine klare Abgrenzung und eindeutige Einordnung in eine der beiden Berufsgruppen möglich ist. Ist dies der Fall, so wird meist in die höhere Risikogruppe eingeteilt, die einen höheren Beitrag zur Folge hat.
:In die '''Berufsgruppe B''' <br>
:werden im Regelfall alle eingestuft, deren Tätigkeiten mit körperlicher Belastung, sowie Tätigkeiten, bei denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird.  


Zu beachten ist, dass bei der Ausübung von Extremsportarten, wie z.B. Fallschirmspringen oder Wracktauchen keine Zuordnung zu einer Risikogruppe erfolgt und daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird.<br />
 
:Die '''Berufsgruppe K'''<br>
:gilt für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
 
:Oftmals gestaltet sich die Eingruppierung in eine Berufsgruppe als schwierig da keine klare Abgrenzung und eindeutige Einordnung in eine der beiden Berufsgruppen möglich ist. Ist dies der Fall, so wird meist in die höhere Risikogruppe eingeteilt, die einen höheren Beitrag zur Folge hat.
 
:Zu beachten ist, dass bei der Ausübung von Extremsportarten, wie z.B. Fallschirmspringen oder Wracktauchen keine Zuordnung zu einer Risikogruppe erfolgt und daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird.<br />




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* '''Gefahrenklassen in der privaten Krankentaeggeldversicherung'''
* '''Gefahrenklassen in der privaten Krankentaeggeldversicherung'''


Auch hier spielt der Beruf bzw. die ausgeübte Tätigkeit eine Rolle und wird bei der Tarifeinstufung berücksichtigt.<br />
:Auch hier spielt der Beruf bzw. die ausgeübte Tätigkeit eine Rolle und wird bei der Tarifeinstufung berücksichtigt.<br />




Siehe auch  
'''Siehe auch'''<br>
[[Zürs Zonen]]<br />
[[Zürs Zonen]]<br />
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