Gefährdungshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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sieht jedoch auch vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung oder eines Verkehrsmittels für die Gefahren, die von dieser Einrichtung bzw. diesem Verkehrsmittel ausgehen, auch ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung.


   
<center>
Haftung basierend auf Gefährdung:
{| class="wikitable"
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 701 - Haftung des Gastwirts
|-
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 833 - Luxustier
|}
Haftpflichtgesetz §§ 1, 2 - Bahn und Energieanlagen
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 22 - Gewässer
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
Strassenverkehrsgesetz (StvG) § 7 - Kfz-Halter
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
Produkthaftungsgesetz (ProdHG) - §§ 1 ff. - Produkthaftung
'''Angebote vergleichen  - die  perfekte Versicherung'''<br />
Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) § 1 ff. - Umwelteinwirkungen
|}
Arzeneimittelgesetz (AMG) § 84 - Arzneimittel
</center>
Gentechnikgesetz (GenTG) §§ 32 ff - Gentechnische Anlagen
Die <big>'''Gefährdungshaftung'''</big> sieht  vor, dass '''der Halter einer bestimmten Einrichtung, einem Verkehrsmittels oder als Tierhalter ''' für die Gefahren, die hiervon ausgehen, '''auch ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt'''. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung.<br />
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §§ 33 ff. - Luftfahrzeuge
 
Atomgesetz (AtomG) §§ 25 ff. - Kernanlagen
'''Haftung basierend auf Gefährdung'''<br />
 
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 701 - Haftung des Gastwirts<br />
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 833 - Luxustier<br />
- Haftpflichtgesetz §§ 1, 2 - Bahn und Energieanlagen<br />
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 22 - Gewässer<br />
- Strassenverkehrsgesetz (StvG) § 7 - Kfz-Halter<br />
- Produkthaftungsgesetz (ProdHG) - §§ 1 ff. - Produkthaftung<br />
- Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) § 1 ff. - Umwelteinwirkungen<br />
- Arzeneimittelgesetz (AMG) § 84 - Arzneimittel<br />
- Gentechnikgesetz (GenTG) §§ 32 ff - Gentechnische Anlagen<br />
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §§ 33 ff. - Luftfahrzeuge<br />
- Atomgesetz (AtomG) §§ 25 ff. - Kernanlagen<br />
 
   
   
Beispiel / Textauszug § 7 StVG "(1) Wird bei dem Betrieb eines Kfz ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen"
Beispiel / Textauszug § 7 StVG "(1) Wird bei dem Betrieb eines Kfz ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen"
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Ausschluss der Ersatzpflicht - § 7 StVG - (gilt nicht bei gewerbsmäßiger Beförderung)
Ausschluss der Ersatzpflicht - § 7 StVG - (gilt nicht bei gewerbsmäßiger Beförderung)
"(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wird, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs noch auf einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht. Als unabwendbar gilt ein Ereignis insbesondere dann, wenn es auf das Verhalten des Verletzten oder eines nicht bei dem Betrieb beschäftigten Dritten oder eines Tieres zurückzuführen ist und sowohl der Halter als der Führer des Fahrzeugs jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat."<br />
'''<br />
'''Schadenersatz Anspruchsarten'''<br />
Im Rahmen der Haftpflicht besteht Anspruch auf Schadenersatz für '''Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.''' Im Rahmen der Gefährdungshaftung besteht '''kein Anspruch auf Schmerzensgeld'''.<br />
'''Siehe auch'''  <br />
[[Verschuldenshaftung / deliktische Haftung]]<br />
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                        [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>


"(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wird, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs noch auf einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht. Als unabwendbar gilt ein Ereignis insbesondere dann, wenn es auf das Verhalten des Verletzten oder eines nicht bei dem Betrieb beschäftigten Dritten oder eines Tieres zurückzuführen ist und sowohl der Halter als der Führer des Fahrzeugs jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat."
Haftung, Gefährdung, Gefährdungshaftung, Betriebsgefahr


Im Rahmen der Haftpflicht besteht Anspruch auf Schadenersatz für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Im Rahmen der Gefährdungshaftung besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld.Ö
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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