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Gefährdungshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Gefährdungshaftung<br />
Gefährdungshaftung<br />


Die Gefährdungshaftung sieht  vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung oder eines Verkehrsmittels für die Gefahren, die von dieser Einrichtung bzw. diesem Verkehrsmittel ausgehen, '''auch ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt'''. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung.<br />
Die Gefährdungshaftung sieht  vor, dass '''der Halter einer bestimmten Einrichtung''' oder eines Verkehrsmittels für die Gefahren, die von dieser Einrichtung bzw. diesem Verkehrsmittel ausgehen, '''auch ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt'''. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung.<br />


Haftung basierend auf Gefährdung:<br />
Haftung basierend auf Gefährdung:<br />
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Im Rahmen der Haftpflicht besteht Anspruch auf Schadenersatz für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Im Rahmen der Gefährdungshaftung besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Im Rahmen der Haftpflicht besteht Anspruch auf Schadenersatz für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Im Rahmen der Gefährdungshaftung besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Siehe auch: Verschuldenshaftung


Schlagwort: Haftung, Gefährdungshaftung
Schlagwort: Haftung, Gefährdungshaftung


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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