Gebäudeversicherung private, nicht versichert sind...

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Nicht versichert sind:

- grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden.
- Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, Beispiel: Kaminbrand
- Schäden aufgrund einer Überschwemmung, Grundwasser oder Rückstau aus der Kanalisation, der witterungsbedingt erfolgt
- Schäden, die entstanden sind, bevor das Gebäude fertiggestellt wurde
- Schäden, die während des Umbaus entstehen, und als Folge das Gebäude unbenutzbar wird
- Sturmschäden aufgrund einer Windstärke unter 8
- Schäden an Mobiliar, das nicht mit dem Gebäude fest verbunden ist

Durch den Zusatzbaustein "Elementar" sind folgende Schäden versicherbar:

- Erdrutsch
- Erdsenkung
- Lawinen
- Sturmflut
- Schnee
- Hagel


👁 Siehe auch: Gebäudeversicherung private, grobe Fahrlässigkeit

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Schlagwort: Elementarschadenversicherung, Unwetterversicherung