Anonym

Gebäudeversicherung private, Urteile Verkehrssicherungspflicht / Sturmschaden / umgestürzter alter Baum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
'''Begründung:''' Es besteht keine Verpflichtung seitens des Grundstückseigentümers die Beschaffenheit (Standfestigkeit) von Bäumen durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Eine Schädigung des Baumes war durch einen Laien nicht erkennbar gewesen. Es lag keine Verkehrssicherungspflichtverletzung vor, so dass kein Schadenersatzanspruch abzuleiten ist. <br />
'''Begründung:''' Es besteht keine Verpflichtung seitens des Grundstückseigentümers die Beschaffenheit (Standfestigkeit) von Bäumen durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. Eine Schädigung des Baumes war durch einen Laien nicht erkennbar gewesen. Es lag keine Verkehrssicherungspflichtverletzung vor, so dass kein Schadenersatzanspruch abzuleiten ist. <br />
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Gebäudeversicherung private | Alle Einträge zur '''Gebäudeversicherung private''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen | zur '''Hauptseite''']]
<center>{{bimpimV02}}
.-.-.-.
[[Category:Versicherung_Allgemein]]
[[Category:Gebäudeversicherung private]]
[[Category:Gebäudeversicherung gewerbliche]]