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Gebäudeversicherung private, Urteile Regress / grobe Fahrlässigkeit des Mieters: Unterschied zwischen den Versionen

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'''1.Entscheid OLG''': Es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, der Mieter hat den Schaden zu tragen.<br />
'''1.Entscheid OLG''': Es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, der Mieter hat den Schaden zu tragen.<br />
'''2. Entscheid BGH:''' Es liegt eine leichte Fahrlässigkeit vor, der Mieter wird nicht in Regress genommen. Rückverweisung an das OLG zur Klärung zur genauen Klärung des Grades der Fahrlässigkeit.<br />
'''2. Entscheid BGH:''' Es liegt eine leichte Fahrlässigkeit vor, der Mieter wird nicht in Regress genommen. Rückverweisung an das OLG zur Klärung zur genauen Klärung des Grades der Fahrlässigkeit.<br />
'''Begründung:''' Gebäudeversicherung kann nur Regress bei grober Fahrlässigkeit verlangen.<br />
'''Begründung:''' Der Gebäudeversicherer kann nur Regress bei grober Fahrlässigkeit verlangen.<br />


BGH - 20-12-2006 - Az VIII ZR 67/06
BGH - 20-12-2006 - Az VIII ZR 67/06
45.029

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