Gebäudeversicherung private, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Gebäudeversicherung private, Kündigung<br />
Gebäudeversicherung private, Kündigung<br />


Hausratversicherung, Kündigung <br />


* '''ordentliche Kündigung'''<br />
* '''ordentliche Kündigung'''<br />

Version vom 30. Dezember 2016, 17:25 Uhr

Gebäudeversicherung private, Kündigung


  • ordentliche Kündigung

Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.

Siehe auch: 📄Kündigung Muster/Vorlage - ordentliche Kündigung


  • Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,

Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)
XXX??

Siehe auch: 📄Kündigung Muster/Vorlage - ausserordentliche Kündigung Beitragserhöhung


  • Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall

Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!

Siehe auch: 📄Kündigung Muster/Vorlage - ausserordentliche Kündigung im Schadenfall


  • Außerordentliche Kündigung,

Wird die Immobilie verkauft, Siehe auch: 📄Kündigung Muster/Vorlage - ausserordentliche Kündigung Risikowegfall


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Schlagwort:

Siehe auch: Gebäudeversicherung kündigen, Beitragsanpassung / Prämienerhöhung