Freistellungsauftrag stellen

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Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.

Kennen Sie Ihre Steuer Ident# nicht, so können Sie unter Steuerindentifikationsnummer diese beim Bundeszentralamt abfragen.



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