Freistellungsauftrag stellen

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Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsauftrags immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.

Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter:

https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html

diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.


Siehe auch:
Steuernummer / Steueridentifikationsnummer / Wirtschaftsidentifikationsnummer


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persönliche Steuernummer, Steueridentifikationsnummer