Freistellungsauftrag stellen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.


Kennen Sie Ihre Steuer Ident# nicht, so können Sie unter [https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html ]diese beim Bundeszentralamt abfragen.
Kennen Sie Ihre Steuer Ident# nicht, so können Sie unter [https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html Steuerindentifikationsnummer ]diese beim Bundeszentralamt abfragen.





Version vom 16. März 2017, 18:22 Uhr

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Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.

Kennen Sie Ihre Steuer Ident# nicht, so können Sie unter Steuerindentifikationsnummer diese beim Bundeszentralamt abfragen.



👁 Siehe auch: XXX
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