Freistellungsauftrag stellen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.


 
Kennen Sie Ihre Steuer Ident# nicht so können Sie unter https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html abfragen.





Version vom 16. März 2017, 18:19 Uhr

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Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.

Kennen Sie Ihre Steuer Ident# nicht so können Sie unter https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html abfragen.



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