Forderungsausfallversicherung

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Die Forderungsausfallversicherung ist eine Zusatzdeckung, die häufig in Haftpflichttarifen enthalten ist. Sie kommt für Schadenkosten auf, die ein Dritter verursacht hat.

Voraussetzungen:

- Der Schadenverursacher ist bekannt.
- Der Schädiger ist nicht in der finanziellen Lage den Schaden zu begleichen.
- Der Verursacher wurde zur Zahlung verurteilt, es wurde ein Titel gegen ihn erwirkt.
- Für den Schaden kommt keine andere Versicherung auf.


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Schlagwort: Forderungsausfalldeckung


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