Firmenrechtsschutzversicherung

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Die Firmenrechtsschutzversicherung erstreckt sich auf Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der

- selbständigen,
- gewerblichen
- und freiberuflichen

Tätigkeit stehen.


Versicherter Personenkreis

- Firmeninhaber
- und Mitarbeiter


Versicherungsschutz besteht in der Eigenschaf als

- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen


Versicherbare Rechtsbereiche

- Firmenrechtsschutz (mit umfangreicher Standard-Grundabdeckung)
- Verkehrsrechtsschutz,
- Immobilienrechtsschutz,
- Arbeitgeberrechtsschutz,
- Internetrechtsschutz – CyberRisk, DataRisk


Allgemeine Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung – je nach Versicherer

- freie Anwaltswahl durch den Versicherungsnehmer
- Anwaltsempfehlung durch den Versicherer,
- anwaltliche telefonische Erstberatung,
- mobiler Anwalt – Besuch des Anwalt in der Firma,
- außergerichtliche Anwaltstätigkeit,
- Verzicht des Versicherers bei Vorvertraglichkeit – 5 Jahre,
- Kostenübernahme eines Meditationsverfahrens,
- Verzicht auf die Selbstbeteiligung im Meditationsverfahren,
- Leistung im Einspruchsverfahren / Widerspruchsverfahren,
- Vorsorgezusage für neue Risiken ohne Wartezeiten,
- Vertragsupdategarantie,
- und Stellung einer Strafkaution.


Versicherte Kosten in der Firmenrechtsschutzversicherung - Anwaltskosten / Korrespondenzanwaltskosten,
- Gerichtskosten,
- Vollstreckungskosten,
- Gutachterkosten,

  • Übersetzungskosten / Dolmetscherkosten,

- Zeugengelder,
- Kautionskosten (Strafvollzugsschutz im Ausland als Darlehen,)
- Kosten eines Nebenklägers,
- und Kosten des Prozessgegners.


Wartezeiten in der Firmenrechtsschutzversicherung

Wartezeit von 3 Monaten

- Rechtsschutz im Vertrags-/ Sachenrecht (außer bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages für ein fabrikneues KFZ) - Arbeitsrechtsschutz - Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz - Sozialgerichtsrechtsschutz - Steuerrechtsschutz vor Gerichten (Steuer-Bußgeldverfahren sind ausgenommen) - Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen - Verwaltungsrechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten

keine Wartezeiten

- Schadenersatzrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz Familien / Erbrecht
- Opferrechtsschutz


Generelle Ausschlüsse in der Firmenrechtsschutzversicherung

- vom Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Versicherungsfälle
- Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers
- Patent – oder Urheberrechtsverletzungen
- Enteignungsverfahren
- Zahlung von Geldstrafen bzw. Bußgeldern von verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzungen