Erntehelferversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Erntehelfer, Versicherungspflicht / Versicherungsfreiheit


Bei ausländischen Erntehelfern regelt die EU Verordnung Nr.: 883/2004, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Ac10521ob das deutsche Recht oder das Recht des Wohnsitzstaates Anwendung findet.
<big>'''Erntehelferversicherung'''</big><br>
 
 
Bei ausländischen Erntehelfern regelt die EU Verordnung Nr.: 883/2004, https://eur-lex.europa.eu 1ob das deutsche Recht oder das Recht des Wohnsitzstaates Anwendung findet.
 


* '''Nach ausländischem Recht sind zu versichern:'''<br />
* '''Nach ausländischem Recht sind zu versichern:'''<br />


alle Ausländer, die im bezahlten Urlaub in Deutschland arbeiten, sowie Selbstständige, die eine ähnliche saisionale Tätigkeit in Deutschland ausüben wie im Wohnsitzstaat. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind dann an den zuständigen Träger im Wohnsitzstaat zu leisten.  
:alle Ausländer, die im bezahlten Urlaub in Deutschland arbeiten, sowie Selbstständige, die eine ähnliche saisionale Tätigkeit in Deutschland ausüben wie im Wohnsitzstaat. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind dann an den zuständigen Träger im Wohnsitzstaat zu leisten. <br /><br />


* '''Versicherungspflichtig nach deutschem Recht '''
* '''Versicherungspflichtig nach deutschem Recht '''


sind alle anderen Personen. Hiervon sind alle Zweige der Sozialversicherung betroffen. Es besteht auch die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung.
:sind alle anderen Personen. Hiervon sind alle Zweige der Sozialversicherung betroffen. Es besteht auch die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung.
 
 
'''Siehe'''<br />
Sozialversicherung für Forsten, Landwirtschaft und Gartenbau https://www.svlfg.de<br />
 
 
 
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 






Agrarversicherung, saisionale Arbeitskräfte


Schlagwort: Agrarversicherung,
[[Category:bIM]]

Aktuelle Version vom 14. Februar 2023, 11:41 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
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Erntehelferversicherung


Bei ausländischen Erntehelfern regelt die EU Verordnung Nr.: 883/2004, https://eur-lex.europa.eu 1ob das deutsche Recht oder das Recht des Wohnsitzstaates Anwendung findet.


  • Nach ausländischem Recht sind zu versichern:
alle Ausländer, die im bezahlten Urlaub in Deutschland arbeiten, sowie Selbstständige, die eine ähnliche saisionale Tätigkeit in Deutschland ausüben wie im Wohnsitzstaat. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind dann an den zuständigen Träger im Wohnsitzstaat zu leisten.

  • Versicherungspflichtig nach deutschem Recht
sind alle anderen Personen. Hiervon sind alle Zweige der Sozialversicherung betroffen. Es besteht auch die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung.


Siehe
Sozialversicherung für Forsten, Landwirtschaft und Gartenbau https://www.svlfg.de


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn














Agrarversicherung, saisionale Arbeitskräfte