Erntehelferversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit


Bei ausländischen Erntehelfern regelt die EU Verordnung Nr.: 883/2004, ob das deutsche Recht oder das Recht des Wohnsitzstaates Anwendung findet.
<big>'''Erntehelferversicherung'''</big><br>
 
 
Bei ausländischen Erntehelfern regelt die EU Verordnung Nr.: 883/2004, https://eur-lex.europa.eu 1ob das deutsche Recht oder das Recht des Wohnsitzstaates Anwendung findet.
 


* '''Nach ausländischem Recht sind zu versichern:'''<br />
* '''Nach ausländischem Recht sind zu versichern:'''<br />


alle Ausländer, die im bezahlten Urlaub in Deutschland arbeiten, sowie Selbstständige, die eine ähnliche saisionale Tätigkeit in Deutschland ausüben wie im Wohnsitzstaat.
:alle Ausländer, die im bezahlten Urlaub in Deutschland arbeiten, sowie Selbstständige, die eine ähnliche saisionale Tätigkeit in Deutschland ausüben wie im Wohnsitzstaat. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind dann an den zuständigen Träger im Wohnsitzstaat zu leisten. <br /><br />
 
* '''Versicherungspflichtig nach deutschem Recht '''
 
:sind alle anderen Personen. Hiervon sind alle Zweige der Sozialversicherung betroffen. Es besteht auch die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung.
 
 
'''Siehe'''<br />
Sozialversicherung für Forsten, Landwirtschaft und Gartenbau https://www.svlfg.de<br />
 
 
 
                                                                [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


Die Beiträge zur Sozialversicherung sind dann an den zuständigen Träger im Wohnsitzstaat zu leisten.


* '''Versicherungspflichtig nach deutschem Recht '''


sind alle anderen Personen. Hiervon sind alle Zweige der Sozialversicherung betroffen.
Agrarversicherung, saisionale Arbeitskräfte


Es besteht auch die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung.
[[Category:bIM]]
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