Erbschaftssteuer

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Die Erbschaftssteuer ist eine eigenständige Steuerart, es muss eine separate Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden. Selbst dann ist dies erforderlich, wenn auf Grund der Freibeträge zu ersehen ist, dass keine Erbschaftssteuer fällig wird.

Wert des steuerlichen Erwerbs Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 € 7% 15% 30%
Sozialversicherung Bezugsgrösse West - GRV jährlich
Sozialversicherung Bezugsgrösse West - GRV monatlich
Sozialversicherung Bezugsgrösse Ost - GKV jährlich
Sozialversicherung Bezugsgrösse Ost - GKV monatlich
Sozialversicherung Bezugsgrösse West - GRV jährlich
Sozialversicherung Bezugsgrösse West - GRV monatlich
Sozialversicherung Bezugsgrösse Ost - GKV jährlich
Sozialversicherung Bezugsgrösse Ost - GKV monatlich







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👁 Siehe auch: Erbschaftssteuerversicherung


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