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- Insolvenzstraftat<br /> | - Insolvenzstraftat<br /> | ||
besitzt | besitzt nicht die erforderliche Zuverlässigkeit. | ||
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- die Jahresprämie beträgt weniger als 500 Euro<br /> | - die Jahresprämie beträgt weniger als 500 Euro<br /> | ||
'''Anforderungen des Sachkundennachweises des Vermittlers''' | * '''Anforderungen des Sachkundennachweises des Vermittlers''' | ||
Mittels abgelegter IHK-Prüfung zum Versicherungsfachmann (IHK) dann die geforderte Sachkunde im Rahmen der Erlaubnispflicht nachgewiesen werden. | Mittels abgelegter IHK-Prüfung zum Versicherungsfachmann (IHK) dann die geforderte Sachkunde im Rahmen der Erlaubnispflicht nachgewiesen werden. | ||
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Nachfolgende Qualifikationen gelten als Nachweis für die Sachkunde zusätzlich:''' | Nachfolgende Qualifikationen gelten als Nachweis für die Sachkunde zusätzlich:''' | ||
'''Abschlusszeugnis'''<br /> | |||
- Studium der Rechtswissenschaften<br /> | - Studium der Rechtswissenschaften<br /> | ||
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Gem. § 144 Abs. 4 GewO kann die pflichtwidrig nicht Eintragung in das Vermittlerregister als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. | Gem. § 144 Abs. 4 GewO kann die pflichtwidrig nicht Eintragung in das Vermittlerregister als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. | ||
'''Auskunftspflicht des Vermittlers (Erstinformation)''' | * '''Auskunftspflicht des Vermittlers (Erstinformation)''' | ||
Gem. §11 VersVermV ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt die nachfolgenden Angaben verständlich und klar in Textform mitzuteilen: | Gem. §11 VersVermV ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt die nachfolgenden Angaben verständlich und klar in Textform mitzuteilen: | ||
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Schlagwort: Vermittlerrichtlinie, EU Vermittlerrichtlinie, IDD, Insurance Distribution Directive<br /> | |||
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[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]] | [[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]] |