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Direktversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab {{#var:aktuelles_Jahr}} können bis zu {{#var:20.1}} % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung als Beiträge zur Direktversicherung einbezahlt werden. Dies entspricht {{#var:20.2}} € von {{#var:1.2}} €.
Ab {{#var:aktuelles_Jahr}} können bis zu {{#var:20.1}} % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung als Beiträge zur Direktversicherung einbezahlt werden. Dies entspricht {{#var:20.2}} € von {{#var:1.2}} €.
Sozialabgabenfrei bleiben allerdings weiterhin nur Dotierungen bis zu {{#var:20.3}} % der Beitragsbemessungsgrenze.<br />
Sozialabgabenfrei bleiben allerdings nur Dotierungen bis zu {{#var:20.3}} % der Beitragsbemessungsgrenze.<br />




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