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Direktversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Nachzahlungsmöglichkeit'''
* '''Nachzahlungsmöglichkeit'''<br />


Werden keine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bezahlt, da das Arbeitsverhältnis für mindestens 1 Jahr ruht, so besteht eine Nachzahlungsmöglichkeit für die Beiträge. Gründe für das ruhen des Arbeitsverhältnisses sind z.B.  
Werden keine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bezahlt, da das Arbeitsverhältnis für mindestens 1 Jahr ruht, so besteht eine Nachzahlungsmöglichkeit für die Beiträge. Gründe für das ruhen des Arbeitsverhältnisses sind z.B.  


* Elternzeit
- Elternzeit<br />
* Pflegezeit für Angehörige
- Pflegezeit für Angehörige<br />
* Sabbaticals
- Sabbaticals<br />
 


Liegen die Voraussetzungen für den Arbeitnehmer vor, so kann für jedes Jahr ohne Gehalt eine Nachzahlung in Höhe von {{#var:20.1}} % der aktuellen BBG erfolgen. Es können auch entgeltfreie Arbeitsjahre vor dem {{#var:aktuelles_Jahr}} bei der Nachzahlung mit einbezogen werden. Insgesamt können höchstens 10 Jahre nachgezahlt werden.
Liegen die Voraussetzungen für den Arbeitnehmer vor, so kann für jedes Jahr ohne Gehalt eine Nachzahlung in Höhe von {{#var:20.1}} % der aktuellen BBG erfolgen. Es können auch entgeltfreie Arbeitsjahre vor dem {{#var:aktuelles_Jahr}} bei der Nachzahlung mit einbezogen werden. Insgesamt können höchstens 10 Jahre nachgezahlt werden.




'''Verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis'''
* '''Verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis'''<br />


Werden Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber eingespart, so ist dieser verpflichtet einen pauschalen Zuschuss von {{#var:20.8}} % des Umwandlungsbetrages zu zahlen. Diese Regelung hat Gültigkeit für neue Entgeltunwandlungsvereinbarungen ab dem 01.01.2019. Für bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarung tritt diese Regelung zum 01.01.2022 in Kraft.
Werden Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber eingespart, so ist dieser verpflichtet einen pauschalen Zuschuss von {{#var:20.8}} % des Umwandlungsbetrages zu zahlen. Diese Regelung hat Gültigkeit für neue Entgeltunwandlungsvereinbarungen ab dem 01.01.2019. Für bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarung tritt diese Regelung zum 01.01.2022 in Kraft.




'''Opting Out'''
* '''Opting Out'''


Im Regelfall ist die bAV in den Unternehmen so geregelt, dass sich der Arbeitnehmer selbst aktiv für den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung entscheiden muss.  
Im Regelfall ist die bAV in den Unternehmen so geregelt, dass sich der Arbeitnehmer selbst aktiv für den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung entscheiden muss.  
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'''Vervielfältigungsregelung'''
* '''Vervielfältigungsregelung'''<br />


Die ursprüngliche Vervielfältigungsregelung nach § 3 Nr. 63 EStG wurde geändert und damit vereinfacht.  
Die ursprüngliche Vervielfältigungsregelung nach § 3 Nr. 63 EStG wurde geändert und damit vereinfacht.  
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'''Sozialpartnermodell'''
* '''Sozialpartnermodell'''<br />


Das Sozialpartnermodell ist eine Vereinbarung über die betriebliche Altersvorsorge zwischen Tarifvertragsparteien, die in den Tarifvertrag aufgenommen werden können. Für alle Unternehmen, die dem Tarifvertrag unterliegen, gilt das Sozialpartnermodell.
Das Sozialpartnermodell ist eine Vereinbarung über die betriebliche Altersvorsorge zwischen Tarifvertragsparteien, die in den Tarifvertrag aufgenommen werden können. Für alle Unternehmen, die dem Tarifvertrag unterliegen, gilt das Sozialpartnermodell.
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Beim Sozialpartnermodell sind ausschließlich Leistungen in Form einer Rentenzahlung möglich, d.h. Kapitalzahlungen sind ausgeschlossen.
Beim Sozialpartnermodell sind ausschließlich Leistungen in Form einer Rentenzahlung möglich, d.h. Kapitalzahlungen sind ausgeschlossen.




'''Arbeitgeber-Zuschuss ist verpflichtend'''
* '''Arbeitgeber-Zuschuss ist verpflichtend'''<br />


Im Rahmen des Sozialpartnermodells muss seit {{#var:aktuelles_Jahr}} der Arbeitgeber einen Zuschuss von {{#var:20.8}} % des Umwandlungsbetrages bezahlen, wenn dieser durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.  
Im Rahmen des Sozialpartnermodells muss seit {{#var:aktuelles_Jahr}} der Arbeitgeber einen Zuschuss von {{#var:20.8}} % des Umwandlungsbetrages bezahlen, wenn dieser durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.  
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'''Anlage der Beiträge'''
* '''Anlage der Beiträge'''<br />


Die Umsetzung des Sozialpartnermodells kann durch eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse erfolgen.  
Die Umsetzung des Sozialpartnermodells kann durch eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse erfolgen.  
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'''Auswirkungen der Änderungen für den Arbeitgeber'''
'''Auswirkungen der Änderungen für den Arbeitgeber'''<br />


Nicht alle Arbeitgeber sind vom Sozialpartnermodell betroffen. Die Möglichkeit der Teilnahme am Sozialpartnermodell ist nur für Arbeitgeber möglich, die der Tarifbindung unterliegen. Bei Arbeitgebern, die der Tarifbindung nicht unterliegen, besteht die Möglichkeit am Sozialpartnermodell teilzunehmen, wenn der einschlägige Tarifvertrag dies vorsieht.  
Nicht alle Arbeitgeber sind vom Sozialpartnermodell betroffen. Die Möglichkeit der Teilnahme am Sozialpartnermodell ist nur für Arbeitgeber möglich, die der Tarifbindung unterliegen. Bei Arbeitgebern, die der Tarifbindung nicht unterliegen, besteht die Möglichkeit am Sozialpartnermodell teilzunehmen, wenn der einschlägige Tarifvertrag dies vorsieht.  
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'''Auswirkungen der Änderungen für den Arbeitnehmer'''
* '''Auswirkungen der Änderungen für den Arbeitnehmer'''<br />


Bereits bestehende bAV-Verträge können unverändert weitergeführt werden.
Bereits bestehende bAV-Verträge können unverändert weitergeführt werden.
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