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Direktversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Hierbei wird eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossen.
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Hierbei wird eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossen.


In der Direktversicherung wird ein Teil des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers auf den Versicherungsvertrag überwiesen. Ein steuerlicher Vorteil für den Arbeitnehmer resultiert hieraus.
In der Direktversicherung wird ein Teil des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers auf den Versicherungsvertrag überwiesen. Hieraus entsteht für den Arbeitnehmer ein steuerlicher Vorteil.


* '''Vorteile für den Arbeitnehmer'''<br />


'''Vorteile für den Arbeitnehmer'''
- Einsparung von Sozialabgaben<br />
- Einsparung von Einkommenssteuer<br />
- garantierte Verzinsung der Sparbeiträge<br />
- Unverfallbarkeit der Ansprüche bei Ausscheiden aus dem Unternehmen<br />
- Möglichkeit der Kapitalauszahlung beim Auszahlungsbeginn<br />


* Einsparung von Sozialabgaben
* Einsparung von Einkommenssteuer
* garantierte Verzinsung der Sparbeiträge
* Unverfallbarkeit der Ansprüche bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
* Möglichkeit der Kapitalauszahlung beim Auszahlungsbeginn


* '''Vorteile für den Arbeitgeber'''<br />


'''Vorteile für den Arbeitgeber'''
- geringer Verwaltungsaufwand<br />
- Einsparung von Lohnnebenkosten<br />
- keine Rückstellungsbildung für Versorgungsansprüche notwendig<br />


* geringer Verwaltungsaufwand
* Einsparung von Lohnnebenkosten
* keine Rückstellungsbildung für Versorgungsansprüche notwendig




'''Beiträge zur Direktversicherung'''
* '''Beiträge zur Direktversicherung'''<br />


Ab {{#var:aktuelles_Jahr}} können bis zu {{#var:20.1}} % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung als Beiträge zur Direktversicherung einbezahlt werden. Dies entspricht {{#var:20.2}} € von {{#var:1.2}} €.
Ab {{#var:aktuelles_Jahr}} können bis zu {{#var:20.1}} % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung als Beiträge zur Direktversicherung einbezahlt werden. Dies entspricht {{#var:20.2}} € von {{#var:1.2}} €.
Sozialabgabenfrei bleiben allerdings weiterhin nur Dotierungen bis zu {{#var:20.3}} % der Beitragsbemessungsgrenze.
Sozialabgabenfrei bleiben allerdings weiterhin nur Dotierungen bis zu {{#var:20.3}} % der Beitragsbemessungsgrenze.<br />




'''Betriebsrentenstärkungsgesetz'''
 
* '''Betriebsrentenstärkungsgesetz'''<br />


Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde ein sog. Förderbeitrag für Arbeitnehmer mit einem max. Bruttomonatseinkommen von {{#var:20.4}} € eingeführt.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde ein sog. Förderbeitrag für Arbeitnehmer mit einem max. Bruttomonatseinkommen von {{#var:20.4}} € eingeführt.
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