Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage

Aus Versicherungen.org Wiki

Die Deckungszusage erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.

Unter vorläufiger Deckungszusage versteht man die Zusage des Versicherers, bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen ist und der Erstbeitrag gezahlt, sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.


 Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen                                           zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Deckung, Deckungszusage, vorläufige Deckungszusage, vorläufige Deckung