D&O, worauf noch zu achten ist: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ '''Wenn der Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen hat:'''<br /> * Lassen Sie sich über den Vertrag, die Konditionen informieren. Am besten lassen Sie sic…“)
 
 
(9 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


'''Wenn der Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen hat:'''<br />


'''Wenn der Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen hat:'''<br />
- Lassen Sie sich über den Vertrag, die Konditionen informieren. Lassen Sie sich eine Kopie des Vertrages aushändigen.<br />
- Über Änderungen sollte der Arbeitgeber Sie informieren, lassen Sie sich jährlich eine aktuelle Vertragsversion aushändigen.<br />
- Der Vertrag sollte die Innenhaftung (Inhaftungsnahme des Vorstandes durch den Aufsichtsrat) enthalten.<br />
- Beinhaltet der Vertrag Selbstbeteiligungen, so sollten diese so gering wie möglich ausfallen.<br />
- Bei Risikoausschlüssen lassen Sie sich ggf. von einem sachkundigen Versicherungsmakler beraten.<br />


* Lassen Sie sich über den Vertrag, die Konditionen informieren. Am besten lassen Sie sich eine Kopie des Vertrages aushändigen.
* Über Vertragsänderungen sollte der Arbeitgeber Sie informieren oder Sie lassen sich jährlich eine aktuelle Vertragsversion aushändigen.
* Der Vertrag sollte die Innenhaftung (Inhaftungsnahme des Vorstandes durch den Aufsichtsrat) enthalten.
* Beinhaltet der Vertrag Selbstbeteiligungen, so sollten diese so gering wie möglich ausfallen.
* Risikoausschlüssen schenken Sie besondere Beachtung. Lassen Sie sich ggf. hier von einem sachkundigen Versicherungsmaker beraten.
'''Bei einem Aufhebungsvertrag:''' <br />
'''Bei einem Aufhebungsvertrag:''' <br />


* Kommt es zu einer Vertragsaufhebung, sollten auch Schadenfälle abgedeckt sein, die nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb geltend gemacht werden.
- sollten auch Schadenfälle abgedeckt sein, die nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb geltend gemacht werden.
 
'''Wenn der Arbeitgeber keinen Vertrag geschlossen hat:''' <br />
'''Wenn der Arbeitgeber keinen Vertrag geschlossen hat:''' <br />


* Verhandeln Sie über einen Vertragsabschluss oder über eine Haftungsfreistellung. <br />
- Verhandeln Sie über einen Vertragsabschluss zur D&O Versicherung oder über eine Haftungsfreistellung. <br />




Schlagwort: Haftung, Managerhaftung, D&O, Haftungsfreistellung<br />
Schlagwort: Haftung, Managerhaftung, D&O, Haftungsfreistellung<br />


< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem D&O Versicherung| Alle Einträge zur '''D&O Versicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem D&O Versicherung | zur '''Hauptseite''']]
<center>{{bimpimV02}}
.-.-.-.
[[Category:D&O]][[Category:BIM]]
[[Category:D&O]][[Category:BIM]]

Aktuelle Version vom 7. September 2017, 09:23 Uhr

Wenn der Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen hat:

- Lassen Sie sich über den Vertrag, die Konditionen informieren. Lassen Sie sich eine Kopie des Vertrages aushändigen.
- Über Änderungen sollte der Arbeitgeber Sie informieren, lassen Sie sich jährlich eine aktuelle Vertragsversion aushändigen.
- Der Vertrag sollte die Innenhaftung (Inhaftungsnahme des Vorstandes durch den Aufsichtsrat) enthalten.
- Beinhaltet der Vertrag Selbstbeteiligungen, so sollten diese so gering wie möglich ausfallen.
- Bei Risikoausschlüssen lassen Sie sich ggf. von einem sachkundigen Versicherungsmakler beraten.

Bei einem Aufhebungsvertrag:

- sollten auch Schadenfälle abgedeckt sein, die nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb geltend gemacht werden.

Wenn der Arbeitgeber keinen Vertrag geschlossen hat:

- Verhandeln Sie über einen Vertragsabschluss zur D&O Versicherung oder über eine Haftungsfreistellung.


Schlagwort: Haftung, Managerhaftung, D&O, Haftungsfreistellung


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur D&O Versicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png



















.-.-.-.