D&O, worauf noch zu achten ist: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Wenn der Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen hat:'''<br />
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* Der Vertrag sollte die Innenhaftung (Inhaftungsnahme des Vorstandes durch den Aufsichtsrat) enthalten.
* Der Vertrag sollte die Innenhaftung (Inhaftungsnahme des Vorstandes durch den Aufsichtsrat) enthalten.
* Beinhaltet der Vertrag Selbstbeteiligungen, so sollten diese so gering wie möglich ausfallen.
* Beinhaltet der Vertrag Selbstbeteiligungen, so sollten diese so gering wie möglich ausfallen.
* Risikoausschlüssen schenken Sie besondere Beachtung. Lassen Sie sich ggf. hier von einem sachkundigen Versicherungsmaker beraten.
* Risikoausschlüssen schenken Sie besondere Beachtung. Lassen Sie sich ggf. hier von einem sachkundigen Versicherungsmakler beraten.
'''Bei einem Aufhebungsvertrag:''' <br />
'''Bei einem Aufhebungsvertrag:''' <br />



Version vom 15. Mai 2017, 21:54 Uhr

Wenn der Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen hat:

  • Lassen Sie sich über den Vertrag, die Konditionen informieren. Am besten lassen Sie sich eine Kopie des Vertrages aushändigen.
  • Über Vertragsänderungen sollte der Arbeitgeber Sie informieren oder Sie lassen sich jährlich eine aktuelle Vertragsversion aushändigen.
  • Der Vertrag sollte die Innenhaftung (Inhaftungsnahme des Vorstandes durch den Aufsichtsrat) enthalten.
  • Beinhaltet der Vertrag Selbstbeteiligungen, so sollten diese so gering wie möglich ausfallen.
  • Risikoausschlüssen schenken Sie besondere Beachtung. Lassen Sie sich ggf. hier von einem sachkundigen Versicherungsmakler beraten.

Bei einem Aufhebungsvertrag:

  • Kommt es zu einer Vertragsaufhebung, sollten auch Schadenfälle abgedeckt sein, die nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb geltend gemacht werden.

Wenn der Arbeitgeber keinen Vertrag geschlossen hat:

  • Verhandeln Sie über einen Vertragsabschluss oder über eine Haftungsfreistellung.


Schlagwort: Haftung, Managerhaftung, D&O, Haftungsfreistellung