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D&O, wichtige Klauseln: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch die Freistellungsklausel steht die Versicherungsleistung dem Betrieb als VN zu, nicht der versicherten Person.
Durch die Freistellungsklausel steht die Versicherungsleistung dem Betrieb als VN zu, nicht der versicherten Person.
Die versicherte Person wird im Rahmen von Außenhaftungsansprüchen durch das Unternehmen freigestellt. Ein vorhandener Schaden verlagert sich dann auf die Versicherungsnehmerin (das Unternehmen).
Der Betrieb stellt die versicherte Person von Außenhaftungsansprüchen frei. Der Schaden wird dem Betrieb zugerechnet.
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