D&O, räumlicher Geltungsbereich

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Im Rahmen der D&O Versicherung besteht weltweiter Versicherungsschutz. Soweit es dem Versicherer aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, vertraglich geschuldete Leistungen im Ausland zu erbringen, sind diese Leistungen am Sitz der Versicherungsnehmerin zu erbringen. Einen Anspruch auf Erbringung von Leistungen hat in diesem Fall nur die Versicherungsnehmerin selbst.


Schlagwort: Geltungsbereich, räumlicher Geltungsbereich, Weltgeltung


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