D&O, keine Haftungsbefreiung bei mangelnder Kenntnis u. Eignung

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 12. Juni 2017, 07:59 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Auch unterliegen Personen des Aufsichtsrats, insbesondere Arbeitnehmervertreter, der Haftungsproblematik aufgrund einer Pflichtsverletzung. Die mangelnde Kenntnis oder Eignung für ein Geschäftsgebiet hat keine Haftungsbefreiung zur Folge.

Schlagwort: Haftungsbefreiung


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur D&O Versicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png



















.-.-.-.