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D&O, erweiterter Vermögensschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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- Sachschäden und Personenschäden Dritter resultieren, es sich jedoch nicht um den Ersatz der Sachschäden oder Personenschäden handelt, sondern um den Ersatz der daraus resultierenden Vermögensschäden<br />
- Sachschäden und Personenschäden Dritter resultieren, es sich jedoch nicht um den Ersatz der Sachschäden oder Personenschäden handelt, sondern um den Ersatz der daraus resultierenden Vermögensschäden<br />


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- Schäden von Anteilseignern wegen Wertverlusts von Anteilen an den versicherten Unternehmen gelten unabhängig von der Natur der für den Kursverlust ursächlicher Umstände, immer als Vermögensschaden.“
- Schäden von Anteilseignern wegen Wertverlusts von Anteilen an den versicherten Unternehmen gelten unabhängig von der Natur der für den Kursverlust ursächlicher Umstände, immer als Vermögensschaden.“


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