D&O, Vermögensschäden

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Vermögenschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Nur diese "echten" Vermögensschäden sind Gegenstand des Versicherugsschutzes.


Schadenbeispiel: Ein IT-Unternehmen erhält von einem Maschinenbauunternehmen den Auftrag ein spezielles Kundenverwaltungsprogramm zu programmieren und im Anschluss daran im Maschinenbauunternehmen zu implementieren. Durch die Erkrankung von einigen Projektmitgliedern sowie daraus resultierenden technischen Schwierigkeiten kann das beauftragte IT-Unternehmen den vereinbarten Termin nicht einhalten. Der Kunde tritt daraufhin vom Vertrag zurück. Das IT-Unternehmen erhält eine Schadensersatzforderung des Maschinenbauunternehmens in Höhe von 100.000 Euro.

⚠️ Mit der erweiterten Vermögensschadendeckung sind auch die "unechten" Vermögensschäden versicherbar.


👁 Siehe auch: D&O, wichtige Klauseln
👁 Siehe auch: XXX
Schlagwort: Vermögensschaden, Vermögensschäden