D&O, Schadenbeispiele Aussen-/Innenhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Außenhaftung beschreibt das Haftungsverhältnis von Organmitgliedern und leitenden Angestellten gegenüber Dritten''', z. B. Lieferanten, Kunden, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern, Zollbehörden oder sonstigen Dritten.<br />
* '''Die Außenhaftung beschreibt das Haftungsverhältnis von Organmitgliedern und leitenden Angestellten gegenüber Dritten''', wie
- Lieferanten, <br />
- Kunden, <br />
- Finanzbehörden, <br />
- Sozialversicherungsträgern,<br />
- Zollbehörden<br />
- oder sonstigen Dritten.<br />




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- Verletzungen von Kapitalerhaltungspflichten<br />
- Verletzungen von Kapitalerhaltungspflichten<br />
- Verstöße gegen Zollbestimmungen<br />
- Verstöße gegen Zollbestimmungen<br />
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt: Der Geschäftsführer haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach  dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden<br />
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt: Der Geschäftsführer haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach  dem Eintritt der - Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden<br />
- Herstellung von wettbewerbswidrigem Werbematerial (Verstoß gegen Wettbewerbs – oder Markenrechte)<br />
- Herstellung von wettbewerbswidrigem Werbematerial (Verstoß gegen Wettbewerbs – oder Markenrechte)<br />
- Verschulden bei Vertragsschluss, culpa in contrahendo<br />
- Verschulden bei Vertragsschluss, culpa in contrahendo<br />
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'''Die Innenhaftung beschreibt das Haftungsverhälnis gegenüber der eigenen Firma.'''<br />
* '''Die Innenhaftung beschreibt das Haftungsverhälnis gegenüber der eigenen Firma.'''<br />




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- Fehleinkauf: Der Geschäftsführer einer Internetfirma kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuer ist. Die Gesellschafter verlangen Schadensersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.<br />
- Fehleinkauf: Der Geschäftsführer einer Internetfirma kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuer ist. Die Gesellschafter verlangen Schadensersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.<br />


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