Bezugsrecht, bezugsberechtigte Person: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bezugsrecht (Zahlungsempfänger im Versicherungsfall oder bei Ablauf) wird durch den Versicherungsnehmer bestimmt.
 
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
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Das '''<big>Bezugsrecht</big>''' (Zahlungsempfänger im Versicherungsfall oder bei Ablauf) wird durch den Versicherungsnehmer (VN) bestimmt.
Handelt es sich um ein '''widerrufliches Bezugsrecht''', kann der VN einseitig dieses Bezugsrecht ändern.
Handelt es sich um ein '''widerrufliches Bezugsrecht''', kann der VN einseitig dieses Bezugsrecht ändern.
Handelt es sich um ein '''unwiderrufliches Bezugrecht''' so ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.<br />
Handelt es sich um ein '''unwiderrufliches Bezugrecht''' so ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.<br />


- In der '''privaten Unfallversicherung''' wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall bestimmt,<br />
- In der '''privaten Unfallversicherung''' wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall bestimmt,<br />
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►  [http://www.bimpim.de zu meinen Verträgen / bimpim]<br />
⚠️ Wird im Testament eine anderweitige Person als Erbe benannt, wird dem nur stattgegeben, wenn auch der Versicherer von der Änderung der Begünstigung in Kenntnis gesetzt wurde.
Schlagwort: Bezugsrecht, widerrufliches Bezugsrecht, unwiderrufliches Bezugsrecht, bezugsberechtigte Person<br />
 
 
 
 
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'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />




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'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>


<center>{{BimpimV02}}


'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Bezugsrecht, widerrufliches Bezugsrecht, unwiderrufliches Bezugsrecht, bezugsberechtigte Person, Bezugsrecht ändern<br />


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Aktuelle Version vom 5. April 2023, 12:26 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Das Bezugsrecht (Zahlungsempfänger im Versicherungsfall oder bei Ablauf) wird durch den Versicherungsnehmer (VN) bestimmt. Handelt es sich um ein widerrufliches Bezugsrecht, kann der VN einseitig dieses Bezugsrecht ändern. Handelt es sich um ein unwiderrufliches Bezugrecht so ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.


- In der privaten Unfallversicherung wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall bestimmt,

- In der privaten Lebensversicherung wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall und Erlebensfall bestimmt,

- In der privaten Rentenversicherung wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall und Erlebensfall bestimmt.


⚠️ Wird im Testament eine anderweitige Person als Erbe benannt, wird dem nur stattgegeben, wenn auch der Versicherer von der Änderung der Begünstigung in Kenntnis gesetzt wurde.



Einträge  Versicherung allgemein anzeigen                              zur Hauptseite 



Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















Bezugsrecht, widerrufliches Bezugsrecht, unwiderrufliches Bezugsrecht, bezugsberechtigte Person, Bezugsrecht ändern