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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
<big>'''Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)'''</big>


Zum 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Wesentlicher Kernpunkt des BRSG ist das Sozialpartnermodell als tarifliche Rente ohne Garantien.  
Zum 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Wesentlicher Kernpunkt des BRSG ist das Sozialpartnermodell als tarifliche Rente ohne Garantien.  
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Im Rahmend es BRSG zählen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von {{#var:20.4}} € zum Bereich der Geringverdiener. Werden durch den Arbeitgeber mindestens {{#var:20.6}} € zusätzlich auf die bAV einbezahlt, so kann der Arbeitgeber {{#var:20.5}} % der Lohnsteuer des Arbeitnehmers einbehalten und mit der abzuführenden Lohnsteuer des Arbeitgeberanteils verrechnen.  
Im Rahmend es BRSG zählen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von {{#var:20.4}} € zum Bereich der Geringverdiener. Werden durch den Arbeitgeber mindestens {{#var:20.6}} € zusätzlich auf die bAV einbezahlt, so kann der Arbeitgeber {{#var:20.5}} % der Lohnsteuer des Arbeitnehmers einbehalten und mit der abzuführenden Lohnsteuer des Arbeitgeberanteils verrechnen.  


Zusätzlich gilt ab 01.01.2018 ein monatlicher Freibeitrag in Höhe von 208 Euro für Leistungen aus der bAV für den Arbeitnehmer, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Diese Regelung gilt auch bei Erwerbsminderung und bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge. Eine Anpassung des Freibetrages erfolgt in regelmäßigen Abständen durch den Gesetzgeber.  
Zusätzlich gilt ab 01.01.2018 ein monatlicher Freibeitrag in Höhe von {{#var:20.9}} € für Leistungen aus der bAV für den Arbeitnehmer, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Diese Regelung gilt auch bei Erwerbsminderung und bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge. Eine Anpassung des Freibetrages erfolgt in regelmäßigen Abständen durch den Gesetzgeber.  




'''BRSG im Zusammenhang mit Riester-Renten-Verträgen'''
'''BRSG im Zusammenhang mit Riester-Renten-Verträgen'''


Im Zusammenhang mit der Einführung des BRSG wurden auch im Bereich der Riester-Renten-Verträge wesentliche Verbesserungen eingeführt. Die Höhe der Grundzulage wurde von 154 Euro auf 175 Euro angehoben. Im Rahmen des Zulageverfahrens wurde durch die Verkürzung der Frist für die Überprüfung des Zulagenanspruchs durch die Zentrale Zulagenstellen für Altersvermögens eine wesentliche Erleichterung geschaffen.
Im Zusammenhang mit der Einführung des BRSG wurden auch im Bereich der Riester-Renten-Verträge wesentliche Verbesserungen eingeführt. Die Höhe der Grundzulage wurde von 154 auf {{#var:18.1}} € angehoben. Im Rahmen des Zulageverfahrens wurde durch die Verkürzung der Frist für die Überprüfung des Zulagenanspruchs durch die Zentrale Zulagenstellen für Altersvermögens eine wesentliche Erleichterung geschaffen.
 
 
 
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
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'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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