Betriebshaftpflichtversicherung, Subunternehmer: Unterschied zwischen den Versionen

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Für den Subunternehmer ist eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung sehr wichtig,  da diese nach § 823 BGB für sein eigenes Handeln unbegrenzt haftet. Die Handlungen als Subunternehmer sind nicht über die Betriebshaftpflichtversicherung des Generalunternehmens abgedeckt.
Für den Subunternehmer ist eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung sehr wichtig,  da diese nach § 823 BGB für sein eigenes Handeln unbegrenzt haftet. Die Handlungen als Subunternehmer sind nicht über die Betriebshaftpflichtversicherung des Generalunternehmens abgedeckt. Des weiteren besteht für das Versicherungsunternehmen des Generalunternehmens die Möglichkeit das Subunternehmen in Regress zu nehmen, wenn die Schadenregulierung nach § 278 BGB erfolgt.
 
Des weiteren besteht für das Versicherungsunternehmen des Generalunternehmens die Möglichkeit das Subunternehmen in Regress zu nehmen, wenn die Schadenregulierung nach § 278 BGB erfolgt.


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