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Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden


Um einen Eigenschaden im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich, wenn ein Mitarbeiter einen Schaden in der eigenen Firma verursacht. Vorausgesetzt der Mitarbeiter besitzt keine eigene Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung. Der Baustein „Eigenschaden“ ist meist zusätzlich versicherbar, da dieser im Regelfall nicht standardmäßig im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
Um einen Eigenschaden im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich, wenn ein Mitarbeiter einen Schaden in der eigenen Firma verursacht. Vorausgesetzt der Mitarbeiter besitzt keine eigene Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung. Der Baustein „Eigenschaden“ ist meist zusätzlich versicherbar, da dieser im Regelfall nicht standardmäßig im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
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