Betriebshaftpflichtversicherung

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Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) sichert die finanziellen Risiken der Haftung nach § 823 BGB von Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Handwerkern und industriellen Unternehmen im Rahmen der gewerblichen/beruflichen Tätigkeit ab.


Der Versicherungsschutz beinhaltet die Übernahme der berechtigten Schadensersatzansprüche von Dritten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Sowie die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen, notfalls auch gerichtlich (passiver Rechtsschutz).


Versichert sind Personenschäden und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die aus einem Personenschaden oder Sachschaden resultieren. Reine Vermögensschäden, die aus der Tätigkeit für den Kunden entstehen und aus keinem Personenschaden oder Sachschaden entstehen, sind nicht im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung versichert.


Mitversichert in der Betriebshaftpflichtversicherung sind:

- Mitglieder de Geschäftsführung des Versicherungsnehmers
- Angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers
- Freie Mitarbeiter des Versicherungsnehmers
- Im Betrieb des VN eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten Werkstudenten
- Mit der Auftragserledigung beauftragte Subunternehmer


Besondere Bedingungen in der Betriebshaftpflichtversicherung

In der Haftpflichtversicherung im Allgemeinen gilt der Grundsatz der Spezialität. Daher muss beachtet werden, dass unter den Versicherungsschutz nur die Rechtsverhältnisse und Eigenschaften fallen, die der Versicherungsnehmer und der Versicherer vertraglich vereinbart haben. Die AHB (Allgemeine Haftpflicht Bedingungen) gelten für alle Haftpflichtversicherungen. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung werden die AHB durch die branchenüblichen Besonderen Bedingungen ersetzt.


Betriebshaftpflichtversicherung für die Landwirtschaft

Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist eine Sonderform der Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ist ein gutes Beispiel dafür, dass das Haftungsrisiko hoch ist und Haftpflichtschäden schnell die Existenz des Landwirtes bedrohen können. Zu den Risiken zählen das Vieh, das ausbricht und einen schwerwiegenden Verkehrsunfall verursacht.


Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie

Der Inhaber eines Gastronomiebetriebes, wie z.B: Restaurant, Cafe, Imbiss, Bar, unterliegt einer Vielzahl von Haftungsrisiken. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei den nachfolgenden Beispielen:

  • ein Gast verletzt sich in den Räumlichkeiten des Gastwirts
  • mehrere Gäste erleiden eine Lebensmittelvergiftung
  • Sachschäden an gemieteten Räumlichkeiten oder Geschäftsgebäude
  • beim Entladen der Lebensmittel wird ein Passant verletzt.


Beitragshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Beitragshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu zählen u.a.:

- Branche
- Unternehmensgröße
- Anzahl der Mitarbeiter
- Gewünschte Versicherungssumme
- Versicherungsumfang (evtl. Deckungserweiterungen, wie z.B. Inhaltsversicherung, usw.)



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