Betriebsausfall-, Einkommens-, Praxisausfallversicherung für bestimmte Berufsgruppen

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Betriebsausfallversicherung

Eine Betriebsausfallversicherung leistet, wenn Abläufe nicht weitergeführt werden können, weil eine für den Betrieb entscheidende Person ausgefallen ist, zum Beispiel wegen einer Verletzung oder Erkrankung.

Bei Freiberuflern wie auch Selbständigen und bei kleineren, mittelgroßen Betrieben steht häufig eine Person besonders im Zentrum des Geschehens. Fällt diese Person aus kommt es zu einem, auch teilweisen, Betriebsausfall oder es entstehen zusätzliche Kosten für eine Vertretung. Hier springt die Betriebsausfallversicherung ein.

Freiberufler sind oft die alleinigen Umsatzbringer und Kostenträger (z.B.: Rechtsanwalt, Steuerberater, Apotheker usw.). Kommt es zu einem Ausfall zahlt die Krankentagegeldversicherung tariflich bis zum Nettoeinkommen, aber nicht die Betriebsosten! Die Betriebsausfallversicherung schließt die Lücke, die entsteht, wenn die Umsätze aufgrund eines Versicherungsfalles sinken oder ausbleiben, fortlaufende Kosten sind aber weiter zu tragen
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⚠️ Eine Betriebsausfallversicherung ersetzt nicht die Krankentagegeldversicherung. Leistungen einer Tagegeldversicherung dienen der Kostendeckung der privaten Lebensführung. Die Höhe der Krankentagegeldversicherung beläuft sich maximal auf die Höhe des Nettoeinkommens.


Siehe auch:
Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsschließungsversicherung
Freiberufler
Krankenversicherung private, Krankentagegeld / Krankentagegeldversicherung
Sportunfähigkeitsversicherung


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Schlagwort: Betriebsschliessungsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung

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