Betreuungsverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Die Betreuungsverfügung darf nur durch das  Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist. Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet.
Diese Verfügung regelt den Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Siehe § 1896 BGB.
Der Betreuer wird Sie nur in den rechtlichen Aufgaben vertreten, die Sie nicht mehr bewältigen können. Das Gericht prüft, ob Ihr gewünschter Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist: Wenn ja, wird es Ihrem Wunsch entsprechen. Anderenfalls wählt das Betreuungsgericht eine dritte Person aus – soweit möglich, aus Ihrem näheren Umfeld, sonst einen fremden ehrenamtlichen- oder beruflichen Betreuer.


'''Die <big>Betreuungsverfügung</big> darf nur durch das  Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist.''' Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet.


Diese Verfügung regelt den Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Siehe § 1896 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html
Das Gericht prüft, ob der gewünschte Betreuer für die Aufgabe geeignet ist. Ist das der Fall, wird Ihrem Wunsch entsprochen. Ansonsten wählt das Gericht eine andere Person aus.




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'''Siehe auch'''<br />
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[[Vorsorgeverfügungen]]<br />
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2023, 12:32 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Die Betreuungsverfügung darf nur durch das Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist. Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet.

Diese Verfügung regelt den Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Siehe § 1896 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html Das Gericht prüft, ob der gewünschte Betreuer für die Aufgabe geeignet ist. Ist das der Fall, wird Ihrem Wunsch entsprochen. Ansonsten wählt das Gericht eine andere Person aus.




Siehe auch
Vorsorgeverfügungen
zu meinen Verträgen / bimpim


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