Betreuungsverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Eheleute oder weitere enge Verwandte sind also nicht automatisch Stellvertreter deshalb ist die Vorsorgevollmacht eine gute Vorsorge die man verfügen kann, solange man noch selbst zu handeln in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht ist von der Betreuungsverfügung zu unterscheiden. Die Betreuungsverfügung darf nur durch ein Gericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist. Die Betreuung ist auf jeden Fall nicht mehr erforderlich, wenn der betreffende Mensch einem Dritten (Ehegatten, Kinder usw.) schon eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. In diesem Fall muss das Gericht ja nicht mehr für ihn tätig werden.
'''Die <big>Betreuungsverfügung</big> darf nur durch das  Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist.''' Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet.


Damit ist bevor der Fall der Hilfsbedürftigkeit eintritt vorgesorgt, dass jemand dazu bevollmächtigt wurde die rechtlich gültigen Erklärungen abzugeben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vollmachtgeber hierzu nicht mehr in der Lage ist. Durch die Vollmacht wird auch den Angehörigen die schwere Situation erleichtert. Es gibt auch keine unnötigen Verzögerungen, denn die Handlungen können aufgrund der Vollmacht sofort ausgeführt werden. Ansonsten müsste auch das Vormundschaftsgericht noch eingeschaltet werden und einen Betreuer bestellen. Diese Zeitverzögerung würde auf jeden Fall vermieden.
Diese Verfügung regelt den Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Siehe § 1896 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html
Das Gericht prüft, ob der gewünschte Betreuer für die Aufgabe geeignet ist. Ist das der Fall, wird Ihrem Wunsch entsprochen. Ansonsten wählt das Gericht eine andere Person aus.
 
 
 
 
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'''Siehe auch'''<br />
[[Vorsorgeverfügungen]]<br />
►  [http://www.bimpim.de zu meinen Verträgen / bimpim]<br />
 
 
 
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[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 20. Januar 2023, 12:32 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Die Betreuungsverfügung darf nur durch das Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist. Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet.

Diese Verfügung regelt den Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Siehe § 1896 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html Das Gericht prüft, ob der gewünschte Betreuer für die Aufgabe geeignet ist. Ist das der Fall, wird Ihrem Wunsch entsprochen. Ansonsten wählt das Gericht eine andere Person aus.




Siehe auch
Vorsorgeverfügungen
zu meinen Verträgen / bimpim


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