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Betreuungsverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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{| class="wikitable"
|-
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{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
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'''Die <big>Betreuungsverfügung</big> darf nur durch das  Amtsgericht angeordnet werden, so lange wie dies für den Hilfebedürftigen erforderlich ist.''' Wurde eine Vorsorgevollmacht einem Dritten (Ehegatten, Kinder und weitere), bereits erteilt, ist die Betreuungsverfügung obsolet.
 
Diese Verfügung regelt den Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Siehe § 1896 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html
Das Gericht prüft, ob der gewünschte Betreuer für die Aufgabe geeignet ist. Ist das der Fall, wird Ihrem Wunsch entsprochen. Ansonsten wählt das Gericht eine andere Person aus.
 
 
 
 
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'''Siehe auch'''<br />
[[Vorsorgeverfügungen]]<br />
►  [http://www.bimpim.de zu meinen Verträgen / bimpim]<br />
 
 
 
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                          [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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