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Bestattungsverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Absicherung der Wünsche des Verfügenden empfiehlt es sich, die Bestattungsverfügung notariell beglaubigen zu lassen.
Zur Absicherung der Wünsche des Verfügenden empfiehlt es sich, die Bestattungsverfügung notariell beglaubigen zu lassen.
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